Ehe- und Familienrecht – Ihre Rechtsanwälte in Imst

Bezirksgericht Reutte Ehe- und Familienrecht

Durch fundierte rechtliche Beratung erhalten Sie Informationen über die Rechtslage zu Ihren Fragen. In der Rechtsanwaltskanzlei Linser & Linser in Imst bieten wir Ihnen die Erstellung professioneller Vereinbarungen, die künftigen Streit vermeiden helfen. Im Falle von Unstimmigkeiten erhalten Sie in unserer Kanzlei sachliche Rechtsvertretung Ihrer Interessen.

Ihr Recht bei Ehescheidung mit Linser & Linser in Tirol

Bereiten Sie sich bereits auf das Erstgespräch mit Ihren Rechtsanwälten in Imst genau vor. 

Durch detaillierte Informationen sparen Sie Zeit und Geld.
Ihr Rechtsanwalt ist selbstverständlich zur vollen Verschwiegenheit verpflichtet.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Linser & Linser informiert Sie zu Fragen aus dem Ehe- und Familienrecht:

 

  • Ein Scheidungsbegehren setzt Verschulden oder Auflösung der häuslichen Gemeinschaft voraus, um gerechtfertigt zu sein. Letztere muss mindestens drei beziehungsweise sechs Jahre bestehen.
  • Bringen Sie Heiratsurkunde, Meldebestätigungen sowie Staatsbürgerschaftsnachweis für die Einbringung eines Antrags auf Scheidung mit.
  • Ehescheidung aufgrund von Verschulden beziehungsweise einvernehmliche Scheidung haben unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Folgen. Wir informieren Sie gerne näher.
  • Welche Möglichkeiten gibt es für Obsorge und Aufenthaltsort der Kinder nach der Scheidung?
  • Unterhalt für die Kinder
  • Unterhalt für Ehepartner – wir beraten Sie zu unterschiedlichen Unterhaltsformen.
  • Sind Abgeltungen für die Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten einzufordern?

Aufteilung von ehelichen Ersparnissen und Gebrauchsvermögen – Advokatur Imst

Ein wesentlicher Punkt bei einer Scheidung ist die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse sowie des Gebrauchsvermögens. Linser & Linser informiert Sie über Güter, die nicht aufzuteilen sind und unterstützt Sie bei der Aufstellung von Listen des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse oder bestehender Schulden. Bringen Sie nach  Möglichkeit Unterlagen bereits zum Erstgespräch mit:

  • Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge
  • Unterlagen über Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen
  • Vermögen und Ersparnisse bei Eheschließung
  • Anschaffungen während der Ehe
  • Testamente
  • Gehaltsauskünfte und Einkommenssteuerbescheide
  • bereits vorhandene Aufteilungskonzepte
  • Schulden – sämtliche vorhandenen Unterlage zu Krediten

Mit diesen Unterlagen ist Ihr fachkundiger Rechtsanwalt in Imst in der Lage, Ihnen noch während der Ehe oder in Krisenzeiten fundierte Lösungsvarianten vorzuschlagen. Diese stellen die Grundlage für ein weiteres streitvermeidendes Vorgehen im Zuge einer einvernehmlichen Ehescheidung dar.

Kontaktieren Sie uns online oder telefonisch, um einen Termin in der Rechtsanwaltskanzlei Linser & Linser zu Fragen des Ehe- und Familienrechts zu vereinbaren.